
Warum die Abrechnung auf Basis von RVG nicht ausreichend proftabel ist!
“Sich selbstausbeuterisch mit großem Aufwand der Bearbeitung von Mandaten widmen, die nicht kostendeckend sind“…, ist nicht mehr interessant. (Dr. Thomas Gutknecht, Präsident Rechtsanwaltskammer Köln, in AnwBlatt (3/23, S. 161 f)

