Viele Kanzleien arbeiten an Strategie, Digitalisierung, Mandantengewinnung und internen Prozessen – und trotzdem passiert zu wenig. Entscheidungen werden aufgeschoben, Projekte kommen nicht in die Umsetzung, und Wachstumspotenziale bleiben Jahr für Jahr unrealisiert. Der Grund liegt selten in fehlenden Ressourcen oder mangelnder Fachkompetenz. Er liegt in der fehlenden Einigkeit der Partner über das, was die Kanzlei braucht. Wer seit mehr als 25 Jahren Sozietäten berät, begegnet diesem Phänomen mit einer Regelmäßigkeit, die jede Ausnahme zur Bestätigung der Regel macht.
Das verbreitetste Problem in Sozietäten: Partnereinigkeit als Mangelware
Kanzleien sind keine klassischen Unternehmen. Sie werden von Berufsängern geprägt, die juristisch präzise denken, an Eigenverantwortung gewöhnt sind und es gewohnt sind, Positionen zu vertreten – auch gegenüber Kollegen. Das sind wertvolle Eigenschaften im Mandatsverhältnis. Im Partnerkreis werden dieselben Eigenschaften jedoch häufig zur Quelle von Blockaden.
Jeder Partner bringt eigene Vorstellungen mit: über die Ausrichtung der Kanzlei, über Personalentscheidungen, über Investitionen, über Prioritäten. Das ist grundsätzlich konstruktiv – solange eine gemeinsame Grundlage vorhanden ist, auf der diese Positionen verhandelt werden können. Fehlt diese Grundlage, ersetzt das Nebeneinander der Einzelinteressen das Miteinander im Sinne der Kanzlei.
In der Beratungspraxis zeigt sich, dass Partnereinigkeit nicht einfach entsteht – sie muss aktiv entwickelt werden. Sozietäten, denen das gelingt, treffen schneller bessere Entscheidungen, setzen konsequenter um und entwickeln sich nachhaltiger. Sozietäten, denen es nicht gelingt, verbringen einen Großteil ihrer kollektiven Energie damit, sich gegenseitig zu blockieren.
Wenn jeder das Beste für sich will – und alle am Ende verlieren
Das Paradox fehlender Partnereinigkeit besteht darin, dass die Beteiligten oft durchaus das Beste für die Kanzlei wollen – aber unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, was dieses „Beste“ konkret bedeutet. Was von außen wie Eigennutz wirkt, ist aus Sicht des Einzelnen häufig überzeugend begründete Sachlogik.
Partner A ist überzeugt, dass Investitionen in digitale Infrastruktur dringend notwendig sind. Partner B hält das für Verschwendung und sieht den Fokus auf Mandantengewinnung als entscheidend an. Partner C möchte zunächst interne Prozesse stabilisieren, bevor weitere Veränderungen angegangen werden.
Alle drei haben nicht unrecht. Das Problem ist nicht, dass ihre Positionen falsch sind – das Problem ist, dass keine gemeinsame Entscheidungsgrundlage existiert, die es ermöglicht, zwischen konkurrierenden Prioritäten abzuwägen. Das Ergebnis: Es passiert nichts, weil keine Mehrheit zustande kommt, die hinter einer Richtung steht.
Der Kuchen wird damit nicht aufgeteilt – er bleibt schlicht kleiner, als er sein könnte. Denn Sozietäten mit echter Partnereinigkeit entscheiden schneller, handeln konsequenter und realisieren Umsatzpotenziale, die blockierten Kanzleien dauerhaft entgehen.
Die Konsequenzen fehlender Einigkeit: Entscheidungsstau und verpasste Chancen
Fehlende Partnereinigkeit hat konkrete betriebswirtschaftliche Auswirkungen, auch wenn sie sich nicht immer sofort als solche erkennen lassen. Sie äußert sich in Mustern, die vielen Sozietäten vertraut vorkommen dürften.
Entscheidungen fallen schwer. Selbst vergleichsweise kleine Fragen – welches Softwaresystem einzuführen ist, wie ein neuer Associate strukturiert einzuarbeiten ist, ob ein bestimmtes Mandat übernommen werden soll – enden in endlosen Diskussionen oder werden gar nicht getroffen. Die Energie, die in diese Prozesse fließt, fehlt an anderer Stelle.
Beschlossenes wird nicht umgesetzt. Selbst wenn ein Konsens vorliegt, bleibt die Umsetzung häufig aus, weil die Einigkeit nicht tief genug geht. Wer einer Entscheidung zugestimmt hat, ohne sie innerlich mitzutragen, wird sie im Alltag nicht aktiv fördern – und sie gelegentlich aktiv behindern.
Wachstumspotenziale bleiben unrealisiert. Kanzleien, die in einem bestimmten Rechtsgebiet hervorragende Expertise haben, aber intern uneinig sind, ob und wie sie diese aktiv vermarkten sollen, werden diese Expertise langfristig nicht marktfähig machen. Mandanten, die genau diese Expertise suchen, werden an Wettbewerber verwiesen, die klarer positioniert sind.
Warum Partnereinigkeit in der Praxis so schwer zu erreichen scheint
Es ist kein Zufall, dass Partnereinigkeit in vielen Sozietäten ein dauerhaftes Defizit bleibt. Die Ursachen liegen tiefer als in persönlichen Differenzen oder schlechten Kommunikationsgewohnheiten.
Zum einen fehlt häufig ein strukturierter Prozess, in dem gemeinsame Ziele überhaupt erst entwickelt werden können. Kanzleien haben Partnerverträge, aber selten einen institutionalisierten Prozess, in dem Partner regelmäßig und methodisch über die Ausrichtung der Kanzlei sprechen – nicht über aktuelle Mandate, sondern über das große Bild.
Zum anderen wird das Thema Partnereinigkeit oft missverstanden. Es geht nicht darum, dass alle Partner in jeder Frage einer Meinung sind. Es geht darum, dass eine gemeinsame Vorstellung von dem besteht, was die Kanzlei langfristig erreichen will – und dass diese Vorstellung tragfähig genug ist, um Entscheidungen daran auszurichten.
Hinzu kommt das Problem des wechselseitigen Misstrauens. Wenn Partner nicht sicher sein können, dass ihre Mitpartner dasselbe Interesse am gemeinsamen Erfolg haben, agieren sie defensiv. Sie halten Informationen zurück, sichern sich ab, bevorzugen den Status quo – nicht weil sie schlechte Partner sind, sondern weil sie rational handeln unter den Bedingungen, die sie vorfinden.
Wie gemeinsame Kanzleiziele entstehen – und wirklich umgesetzt werden
Partnereinigkeit entsteht nicht durch Appelle und auch nicht durch Mehrheitsentscheidungen, hinter denen keine überzeugte Mehrheit steht. Sie entsteht durch einen strukturierten, moderierten Prozess, in dem Partner ihre jeweiligen Perspektiven einbringen können – und in dem eine gemeinsame Grundlage entwickelt wird, die nicht verhandelt, sondern verstanden wurde.
Das klingt anspruchsvoll, weil es das ist. Aber es ist keine Frage der Größe: Sozietäten mit zwei Partnern kämpfen mit denselben strukturellen Herausforderungen wie solche mit fünfzig. Die Dynamiken ändern sich mit der Zahl der Beteiligten, die Grundmuster bleiben ähnlich.
Entscheidend ist, dass Partnereinigkeit als Führungsaufgabe verstanden wird. Sie fällt nicht vom Himmel und ergibt sich nicht automatisch aus guten Absichten. Sie muss gestaltet werden – durch klare Strukturen, transparente Prozesse und, wo nötig, durch externe Begleitung, die einen Rahmen schafft, in dem offene Gespräche möglich werden.
Aus 25 Jahren Beratungserfahrung lässt sich sagen: Kanzleien, die diesen Weg gegangen sind, berichten nicht nur von besseren Entscheidungen. Sie berichten von einer fundamental veränderten Arbeitsatmosphäre – und von konkreten Wachstumsergebnissen, die vorher nicht für möglich gehalten wurden.
Von 2 bis 100 Partner: Einigkeit als strukturelle Aufgabe
Die Häufigkeit, mit der das Phänomen der fehlenden Partnereinigkeit in der Beratungspraxis auftaucht, macht deutlich: Es handelt sich nicht um ein Charakterproblem einzelner Partner, sondern um eine strukturelle Herausforderung, die in der Natur von Sozietäten als Organisationsform angelegt ist.
Kleine Kanzleien kämpfen damit, weil enge Abhängigkeiten und persönliche Nähe Konflikte schwerer handhabbar machen. Große Sozietäten kämpfen damit, weil Komplexität, unterschiedliche Praxisgruppen und variierende wirtschaftliche Interessen die Aushandlung gemeinsamer Ziele erschweren.
Was in beiden Fällen hilft: der Übergang von impliziten zu expliziten Einigungen. Statt davon auszugehen, dass Übereinstimmung besteht, weil niemand widerspricht, wird Einigkeit aktiv hergestellt – durch dokumentierte Entscheidungsprozesse, durch regelmäßige Partnergespräche mit klarer Agenda und durch eine Kanzleistrategie, die nicht in der Schublade verschwindet, sondern als verbindliche Referenz für den Alltag dient.
Weitere Informationen zu Kanzleiorganisation und Partnerstrukturen finden Sie hier.
Fazit: Partnereinigkeit ist der Schlüssel – und sie ist erreichbar
Fehlende Partnereinigkeit ist kein Schicksal. Sie ist ein Lösbares Problem – aber nur, wenn es als solches benannt und strukturiert angegangen wird. Kanzleien, die diesen Schritt wagen, ge-winnen nicht nur an Entscheidungsfähigkeit. Sie gewinnen an Handlungsfähigkeit, an Zuverlässigkeit in der Umsetzung und an Wachstumsdynamik, die ohne Einigkeit der Partner nicht möglich wäre.
Die gute Nachricht: Es ist möglich, Partner dazu zu bringen, eine gemeinsame Vorstellung von einer guten Kanzleiorganisation zu entwickeln – und diese Vorstellung gemeinsam umzusetzen. Von der Zweier-Sozietät bis zur Großkanzlei. Was es dafür braucht, ist einen strukturierten Prozess, die Bereitschaft zur Offenheit – und den Mut, das eigentliche Problem beim Namen zu nennen.
Wenn Sie erkennen, dass fehlende Einigkeit in Ihrer Sozietät Entscheidungen blockiert und Potenziale verschenkt: Nehmen Sie Kontakt auf. Eine externe Perspektive kann der Startpunkt sein, den es braucht.
